Wie die Gemeinde Russikon meldet, soll für die Behördenmitglieder und die An­gehörigen der Feuerwehr eine Teuerungszulage von 3,5 Prozent ausgerichtet werden.
Das Gemeindehaus Russikon im Zürcher Oberland.
Das Gemeindehaus Russikon im Zürcher Oberland. - Nau.ch / Simone Imhof
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Gemäss Entschädigungsverordnung können die pauschalen Behördenentschädigungen im Rah­men der vom Kanton Zürich für das Staatspersonal geltenden Bestimmungen der Teuerung ange­passt werden.

Der Regierungsrat hat per 1. Januar 2023 eine Teuerungszulage von 3,5 Prozent beschlossen.

Folglich kann der Teuerungsausgleich auch für die Behördenentschädigung angewendet werden.

Teuerungszulage von 3,5 Prozent ausgerichtet

Für das Jahr 2023 wird auf die pauschalen Ent­schädigungen für Behördenmitglieder und die An­gehörigen der Feuerwehr eine Teuerungszulage von 3,5 Prozent ausgerichtet.

Dies entspricht bei einer Jahrespauschale von 366‘000 Franken einer Gesamtsumme von 12‘810 Franken.

Die Teuerung auf die pauschalen Behördenent­schädigungen und die Pauschalen der Feuerwehr wird in den Folgejahren bis auf Widerruf im Rah­men der vom Kanton Zürich für das Staatspersonal geltenden Bestimmungen übernommen.

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