

Behördenentschädigung in Russikon der Teuerung angepasst

Gemäss Entschädigungsverordnung können die pauschalen Behördenentschädigungen im Rahmen der vom Kanton Zürich für das Staatspersonal geltenden Bestimmungen der Teuerung angepasst werden.
Der Regierungsrat hat per 1. Januar 2023 eine Teuerungszulage von 3,5 Prozent beschlossen.
Folglich kann der Teuerungsausgleich auch für die Behördenentschädigung angewendet werden.
Teuerungszulage von 3,5 Prozent ausgerichtet
Für das Jahr 2023 wird auf die pauschalen Entschädigungen für Behördenmitglieder und die Angehörigen der Feuerwehr eine Teuerungszulage von 3,5 Prozent ausgerichtet.
Dies entspricht bei einer Jahrespauschale von 366‘000 Franken einer Gesamtsumme von 12‘810 Franken.
Die Teuerung auf die pauschalen Behördenentschädigungen und die Pauschalen der Feuerwehr wird in den Folgejahren bis auf Widerruf im Rahmen der vom Kanton Zürich für das Staatspersonal geltenden Bestimmungen übernommen.