Die Gemeinde Fehraltorf unterbreitet die neue Vorlage zur Grundlage der Gewinnabschöpfung bei der Elektrizitätsversorgung Ende Jahr in der Gemeindeversammlung.
Eingang der Gemeindeverwaltung in Fehraltorf im Zürcher Oberland.
Eingang der Gemeindeverwaltung in Fehraltorf im Zürcher Oberland. - Nau.ch / Simone Imhof
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Hintergrund der Änderung des Reglements der Stromversorgung ist die Prüfung der Jahresrechnung 2020 durch das Gemeindeamt des Kantons Zürich.

Anlässlich dieser aufsichtsrechtlichen Prüfung stellte das Gemeindeamt fest, dass für die Gewinnabgabe des Elektrizitätswerks Fehraltorf (EWF) an den allgemeinen Haushalt der Erlass der Stimmberechtigten der Gemeinde Fehraltorf fehlt.

Die Gewinnentnahme war nur mit einem Gemeinderatsbeschluss geregelt. Die Gemeinde Fehraltorf wurde daher verpflichtet, bis zum 31. Dezember 2022 die gesetzliche Grundlage zur Gewinnabschöpfung im Bereich der Elektrizitätsversorgung zu schaffen und von den Stimmberechtigten genehmigen zu lassen.

Diese Vorlage wird ebenfalls der Rechnungs-Gemeindeversammlung unterbreitet.

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