Wie die Gemeinde Starrkirch-Wil mitteilt, konnte die technische Untersuchung in 2021 auf Altlasten in der Kehrichtdeponie Einschlag keine Beurteilung zulassen.
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Ein Terminkalender mit Kugelschreiber. (Symbolbild) - Pixabay
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Die ehemalige Kehrichtdeponie Einschlag ist als «belasteter, untersuchungsbedürftiger Standort» im Kataster der belasteten Standorte des Kantons Solothurn eingetragen. Nach Aufforderung des Kantons Solothurn musste nach der historischen Untersuchung, welche im Jahre 2016 erfolgt ist, auch eine technische Untersuchung nach der Altlasten-Verordnung vorgenommen werden.

Ziel dieser technischen Untersuchung sollte sein, den Standort der Deponie Einschlag abschliessend nach Altlastenverordnung zu beurteilen. Dabei galt es, die Lage, Art und Menge der Ablagerungen zu eruieren sowie die direkte Gefährdung der Schutzgüter Grundwasser, Oberflächengewässer und Boden abzuklären.

Keine abschliessende Beurteilung möglich

Die entsprechenden Untersuchungen wurden im Jahre 2021 vorgenommen, und das beauftragte Ingenieurbüro hat dem Gemeinderat den Bericht zu diesen Untersuchungen Ende Dezember 2021 zugestellt. Der Gemeinderat hat von diesem Bericht jetzt Kenntnis genommen. Leider zeigt der Bericht nun kein abschliessendes Bild.

Es bestehen Wissenslücken, welche eine abschliessende Beurteilung nicht zulassen. Der Bericht wurde in der Zwischenzeit an das Amt für Umwelt Solothurn weitergeleitet. Das Amt für Umwelt wird diesen Bericht analysieren und der Gemeinde dann die weiteren, noch notwendigen Schritte bekannt geben.

Weiter hat der Gemeinderat die Schlussabrechnung für die technische Untersuchung mit einem Gesamtbetrag von 31'352,70 Franken genehmigt. Diese Kosten belaufen sich 7352,70 Franken über der damaligen Kostenschätzung, weshalb der Gemeinderat noch einen entsprechenden Nachtragskredit zu genehmigen hatte.

Der Gemeinderat hat ausserdem zur Kenntnis genommen, dass sich die Bürgergemeinde Starrkirch-Wil zur Hälfte an den Kosten beteiligt hat. Die Nettoaufwendungen für die Einwohnergemeinde Starrkirch-Wil belaufen sich demnach auf 15'676,35 Franken.

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