

Neues Budget 2022 in Olten verzeichnet Verlust statt Gewinn

Am 13. Februar hatte das Oltner Stimmvolk das vom Parlament genehmigte Budget 2022 mit einem Nein-Stimmen-Anteil von 56 Prozent abgelehnt. Die Volksabstimmung war erforderlich geworden, nachdem das Gemeindeparlament im vergangenen November beschlossen hatte, das Budget der Urnenabstimmung zu unterstellen.
Vorausgegangen war eine Auseinandersetzung um die Höhe der Steuersätze: Das Gemeindeparlament hatte auf Antrag der Fraktion SP/JSP Steuerfüsse von 110 Prozent für natürliche Personen und von 118 Prozent für juristische Personen beschlossen. Der Stadtrat hatte angesichts der anstehenden hohen Investitionen eine Erhöhung der Steuerfüsse von bisher je 108 Prozent auf neu je 112 Prozent beantragt, wie in den vergangenen Jahren weiterhin im Gleichschritt für die natürlichen und die juristischen Personen.
Die Finanzkommission wollte die Steuerfüsse auf je 108 Prozent belassen. Das vom Parlament beschlossene Budget sah bei einem Aufwand von rund 116,6 Millionen Franken und einem Ertrag von rund 117,2 Millionen Franken einen Mehrertrag von rund 0,6 Millionen Franken und Nettoinvestitionen von 18,5 Millionen Franken vor.
So sieht das neue Budget aus
Die nun vom Stadtrat verabschiedete zweite Version verzichtet auf eine Steuerfusserhöhung. Zudem wurden die geplanten Investitionen wie auch der Sachaufwand auf ihre Auslösbarkeit im laufenden Jahr trotz zeitlicher Verzögerung durch die budgetlose Phase überprüft und wurden aus dem Jahr 2021 verschobene Investitionen mitberücksichtigt. Die mit andern Gemeinden gemeinsamen Spezialrechnungen von Sozialregion, Zivilschutz und Führungsstab wurden hingegen nicht überarbeitet.
Das Resultat: Anstelle des Gewinns resultiert nun ein Verlust von 1'629'840 Franken. Die geplanten Investitionen reduzieren sich nur um gut 0,2 auf 18,3 Millionen Franken. Der Grund: Grosse Projekte waren schon vor der Budgetblockade beschlossen und befinden sich nun im Bau; zudem kam es bei Projekten im vergangenen Jahr zu Verzögerungen, was dazu führt, dass sich rund 1,4 Millionen Franken ins Jahr 2022 verschoben. Die Selbstfinanzierung sinkt von 8,35 Millionen auf 6,38 Millionen Franken, der Selbstfinanzierungsgrad von 45,0 Prozent auf 34,9 Prozent.
Bei den natürlichen Personen wäre es ohne Verschiebungen aufgrund der Steuersatzreduktion gegenüber der ersten Budgetversion von 110 Prozent auf 108 Prozent zu einem Einnahmenrückgang um 0,95 Millionen Franken gekommen; gemäss dem mittlerweile fast abgeschlossenen Veranlagungsstand wird davon der grösste Teil durch voraussichtlich rund 0,7 Millionen Franken Mehreinnahmen kompensiert.
Bei den juristischen Personen würde die Steuersatzreduktion gegenüber der ersten Budgetversion von 118 Prozent auf 108 Prozent für einen Ausfall von rund 1,1 Millionen Franken sorgen; nach Zuzügen und Wegzügen muss jedoch lediglich mit Mindererträgen von rund 0,4 Millionen Franken gerechnet werden. Aufgrund eines Rückflusses an andere Steuerbehörden erhöhen sich diese Mindererträge aber auf total rund 1,7 Millionen Franken.