Wie die Gemeinde Oberbuchsiten berichtet, wurde ein Kredit von 260‘000 Franken für den Ersatz des in die Jahre gekommenen Kommunalfahrzeuges beantragt.
Gemeindeverwaltung in Oberbuchsiten.
Gemeindeverwaltung in Oberbuchsiten. - Nau.ch / Werner Rolli
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Das bestehende Kommunalfahrzeug ist aktuell 16 Jahre alt und weist 4340 Betriebsstunden auf, was im Vergleich zu einem Personenwagen circa 270‘000 Kilometer entspricht.

Die buchhalterische Abschreibungsdauer für ein Kommunalfahrzeug beträgt in etwa zwölf Jahre.

Aufgrund der angehäuften Betriebsstunden nehmen die jährlichen Unterhalts- und Reparaturkosten markant zu.

Laut Einschätzungen von Experten der Firma Jäggi AG dürften zukünftig jährlich wiederkehrende Reparaturkosten in der Grössenordnung von 4500 Franken anfallen, wobei die Tendenz steigend ist und das Risiko für unvorhergesehene Kosten mit jeder Betriebsminute steigt.

Die Wartefrist beträgt über ein Jahr

Die Wartefristen für neue Kommunalfahrzeuge betragen ab Unterzeichnung des Kaufvertrages zufolge des aktuellen Weltgeschehens bereits jetzt über ein Jahr.

Hinzu kommt, dass der Werkhof mit dem jetzigen Kommunalfahrzeug nicht mehr alle Arbeiten sachgerecht ausführen kann.

Der Kauf eines neuen Kommunalfahrzeuges erscheint notwendig. Der beantragte Kredit für die Investition beträgt 260‘000 Franken.

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