

Neunkirch hebt das Fahrverbot Läubernweg auf

Durch die neue Unterführung Grosser Letten und die Aufhebung des Bahnübergangs Erlen entfallen die Wartezeiten vor den Bahnschranken.
Eine Umfahrungsmöglichkeit ist nicht mehr notwendig. Die Oberwiesstrasse wird vom Schleichverkehr entlastet.
Da der Läubernweg im Flurgebiet liegt, war der Gemeinderat 2012 noch der Meinung, dass nur noch an diejenigen Anwohnenden eine Bewilligung erteilt werden sollte, die im nahen Einzugsgebiet der Einfahrt Läubernweg wohnen.
Nach zehn Jahren hat sich gezeigt, dass der Läubernweg nur noch von denjenigen Anwohnenden befahren wird, die von Schaffhausen herkommend in diesem Teil von Neunkirch wohnhaft sind.
Fahrbewilligungen werden nicht mehr ausgestellt
Selten verfährt sich mal ein Fremdfahrer, der vom Navigationssystem durch das Quartier geleitet wird. Zudem gilt auf der Oberwiesstrasse Tempo 30.
Das Ausstellen der Fahrbewilligungen, welche drei Jahre gültig sind, ist zu einer Formalität geworden.
Die Anwohnenden denken oft nicht daran, die Fahrbewilligung zu lösen respektive zu verlängern, und Kontrollen finden äusserst selten statt.
In diesem Sinne ist es gerechtfertigt, das Ausstellen von Fahrbewilligungen für den Läubernweg aufzuheben.
Tempo 30 wird signalisiert
Im Zuge der Aufhebung des Fahrverbotes wird die Signalisation der Tempo-30-Zone auf Höhe Abzweigung in die Muzellstrasse versetzt und eine neue Tempo-30-Tafel an der Rietwiesstrasse Richtung Oberwiesstrasse, vor der Einmündung Läubernweg, aufgestellt.
Aufgrund der Feststellungen und Erwägungen wird demgemäss das Fahrverbot Läubernweg aufgehoben; es müssen keine Fahrbewilligungen für das Befahren des Läubernweges mehr ausgestellt werden.
Das Bauamt wird beauftragt, die Signalisation entsprechend aufzuheben. Eine Signaltafel Tempo 30, jetzt auf Höhe Fontana/Chanson, soll Richtung Muzellstrasse versetzt werden und eine neue, einfache Signaltafel Tempo 30 bei der Rietwiesstrasse aufgestellt werden.