Rückkehr zum weitgehenden Normalzustand und grosser Dank an die Bevölkerung in Neuhausen.
Der Rheinfall bei Neuhausen ist ein Touristenmagnet. Schaffhausen lassen viele Touristen aber links liegen, Bild: Pixabay
Der Rheinfall bei Neuhausen ist ein Touristenmagnet. Schaffhausen lassen viele Touristen aber links liegen, Bild: Pixabay - Community
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Der Gemeinderat hat am 26. Mai 2020 in Erwartung der vom Bundesrat am 27. Mai 2020 verkündeten Lockerungen beschlossen, weitgehend zum Normalzustand zurückzukehren. Das bedeutet, dass die temporäre Anpassung des Personalreglements per 15. Juni 2020 aufgehoben wird und Mitarbeitende auf diesen Zeitpunkt hin – allenfalls aus dem Homeoffice – wieder an ihren angestammten Arbeitsplatz zurückkehren.

Bereits seit dem 11. Mai 2020 sind die Schalter und Gebäude der Gemeindeverwaltung für den Publikumsverkehr zu den ordentlichen Bürozeiten wieder geöffnet, wobei die Anmeldung bei der gewünschten Abteilung beim Gemeindehaus und beim Werkhof über eine Videosonnerie erfolgt, um in den teilweise engen Räumlichkeiten die BAG-Regeln für alle Beteiligten einhalten zu können.

Der Gemeindeführungsstab wird am 15. Juni 2020 seine Tätigkeit einstellen. Der Gemeinderat musste in den letzten Wochen und Monaten erfreulicherweise keine auf Notrecht gestützten Beschlüsse fällen. Vielmehr beruhten sämtliche Entscheide auf den «normalen», verfassungsmässigen Kompetenzen. Die Gemeinderatssitzungen fanden teilweise als Videokonferenzen statt, was die Arbeit erheblich erleichterte.

Der Gemeinderat dankt der Neuhauser Bevölkerung herzlich für die bisherige konsequente Einhaltung der wichtigen BAG-Regeln und ruft alle auf, dies auch weiterhin zu tun.

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