

Neuhausen am Rheinfall: Neuer Urnenstandort und neue Öffnungszeiten

Die Gemeinde Neuhausen am Rheinfall bietet ihren Stimmberechtigten bisher die Möglichkeit, an drei Tagen – Freitag, Samstag und Sonntag – an der Urne abzustimmen oder zu wählen. Daran soll sich auch in Zukunft nichts ändern.
Aufgrund des weiter ansteigenden Anteils der brieflichen Stimmabgaben – dieser liegt inzwischen bei 82.5 % – und auch um alle Beteiligten adäquat vor dem Coronavirus schützen zu können, hat der Gemeinderat an seiner Sitzung vom 9. Juni 2020 aber beschlossen, ab dem 1. Juli 2020 nur noch einen Urnenstandort, der sich neu im Erdgeschoss des Erweiterungsbaus des Schulhauses Kirchacker befindet, zu betreiben. Dort ist es möglich, ein «Einbahnregime» einzurichten und einen genügend grossen Warteraum mit den entsprechenden Abständen zur Verfügung zu stellen.
Die als Urnenwache tätigen Stimmenzählerinnen und Stimmenzähler werden zudem verpflichtet, Gesichtsvisiere und Handschuhe zu tragen. Dasselbe gilt auch für alle Beteiligten im Auszähldienst.
Neue Urnenöffnungszeiten und neuer Urnenstandort gelten ab dem 1. Juli
Des Weiteren werden die Urnenöffnungszeiten auch mit Blick auf den bereits erwähnten hohen brieflichen Stimmanteil gestrafft. Am Freitag sind die Urnen künftig von 16.00 bis 18.00 Uhr und am Samstag von 9.00 bis 11.00 Uhr sowie wie bisher am Sonntag von 10.00 Uhr bis 11.00 Uhr geöffnet.
Der neue Urnenstandort und die neuen Urnenöffnungszeiten gelten ab dem 1. Juli 2020 und kommen damit erstmals für das Wahl- und Abstimmungswochenende vom 29./30. August 2020 zum Einsatz. Der neue, rollstuhlgängige Urnenstandort wird bei den kommenden Abstimmungen und Wahlen gut ausgeschildert sein, sodass er bequem erreicht werden kann.
Für weitere Auskünfte stehen Ihnen der zuständige Gemeindepräsident Dr. Stephan Rawyler (stephan.rawyler@neuhausen.ch) und die Gemeindeschreiberin Janine Rutz (janine.rutz@neuhausen.ch) zur Verfügung.