Wie die Gemeinde Neuhausen am Rheinfall informiert, besteht keine Möglichkeit, sich für die Abstimmung vom 13. Februar 2022 elektronisch zu entschuldigen.
Die Zentralstrasse in Neuhausen am Rheinfall.
Die Zentralstrasse in Neuhausen am Rheinfall. - Nau.ch / Miriam Danielsson
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Die Schaffhauser eID+ kann auch als Informationsplattform für Abstimmungen genutzt werden. Nebst der Möglichkeit, sich so über die anstehenden Abstimmungen zu informieren, kann man sich auch automatisch an den bevorstehenden Abstimmungstermin erinnern lassen. Zudem sollte neu die Option, sich gegebenenfalls elektronisch für die Abstimmung zu entschuldigen, in einem Pilotversuch getestet werden. Die Gemeinde Neuhausen am Rheinfall hatte sich bereit erklärt, als Pilotgemeinde diese neuen Services im Bereich der Abstimmungen zu testen. Der Schaffhauser Regierungsrat hatte für diesen Pilotversuch eine entsprechende Ausnahmebewilligung erteilt. Diese gilt für die Abstimmungen vom 28. November 2021 und 13. Februar 2022.

An der Abstimmung vom 28. November 2021 haben zwei Stimmberechtige die Möglichkeit der elektronischen Entschuldigung genutzt. Im Nachgang zu dieser Abstimmung sind gegen diese elektronische Entschuldigungsmöglichkeit Rechtsmittel ergriffen worden. Es ist kaum davon auszugehen, dass an der Abstimmung vom 13. Februar 2022 deutlich mehr Stimmberechtigte als im November 2021 das Angebot der elektronischen Entschuldigung nutzen werden.

Gleichwohl zieht sich die Gemeinde Neuhausen am Rheinfall vorerst vom Pilotversuch zurück und sistiert ihre Beteiligung an diesem Projekt, solange die Beschwerden nicht abschliessend von den Gerichten geklärt sind. Für die Neuhauser Einwohnerinnen und Einwohner besteht deshalb keine Möglichkeit, sich für die Abstimmung vom 13. Februar 2022 elektronisch zu entschuldigen.

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