Wie die Gemeinde Neuhausen am Rheinfall informiert, können die Einwohner Wegzugs-, Zuzugs- und Umzugsmeldung über das eUmzugCH-Portal erledigen.
Das Schloss Charlottenfels bei Neuhausen am Rheinfall.
Das Schloss Charlottenfels bei Neuhausen am Rheinfall. - Nau.ch / Miriam Danielsson
Ad

Das Portal von eUmzugCH ermöglicht es einer meldepflichtigen Person mit Wohnsitz in der Schweiz, ihre Wegzugs-, Zuzugs- und Umzugsmeldung bei der Gemeinde via Internet in einem Schritt zu erledigen. Dieser elektronische Service ist eine Ergänzung zur persönlichen Meldung am Schalter der Einwohnerdienste und wurde seit dem 7. Dezember 2021 zunächst in den Pilotgemeinden Schaffhausen, Neuhausen am Rheinfall sowie Stein am Rhein und anschliessend in weiteren Gemeinden des Kantons eingeführt.

Bei einem Umzug ist jede Privatperson gemäss Gesetz verpflichtet, diesen innert 14 Tagen sowohl bei der Wegzugs- als auch bei der Zuzugsgemeinde zu melden. Mit eUmzugCH haben die Einwohnerinnen und Einwohner die Möglichkeit, diese Meldung zeitsparend und auch ausserhalb der Schalteröffnungszeiten online einzureichen.

Es wird der Bevölkerung damit eine einfache und digitale Meldung ermöglicht. Die Benutzung von eUmzugCH ist freiwillig und führt bei der meldepflichtigen Person zu keinen Mehrkosten im Vergleich zum Schaltergang.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

InternetGesetz