Der Friedhof Langacker in Neuhausen am Rheinfall bleibt bis auf Widerruf für einzelne Besucherinnen und Besucher offen.
Friedhof. (Symbolbild)
Friedhof. (Symbolbild) - Nau.ch
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Der Friedhof Langacker in Neuhausen am Rheinfall bleibt bis auf Widerruf für einzelne Besucherinnen und Besucher offen. Gestützt auf die bundesrätliche Verordnung vom 16. März 2020 (Verordnung 2 über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus [COVID-19]) sind aber ab sofort nur noch Bestattungen im «engen Familienkreis» erlaubt.

Beim Friedhofsbesuch wie auch bei Bestattungen werden alle Besucherinnen und Besucher gebeten, die Hygiene- und Abstandsregeln strikte einzuhalten. Bitte haben Sie Verständnis, dass die Friedhofsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter die Einhaltung dieser Vorgaben sicherstellen.

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