Wie die Gemeinde Birsfelden mitteilt, sind Grundeigentümer verantwortlich, dass öffentliche Fusswege längs ihrer Grundstücke gefahrlos begangen werden können.
Das alte Gemeindehaus an der Hardstrasse in Birsfelden. Die Gemeindeverwaltung zog um ins neue Gemeindehaus an der Hauptstrasse 77.
Das alte Gemeindehaus an der Hardstrasse in Birsfelden. Die Gemeindeverwaltung zog um ins neue Gemeindehaus an der Hauptstrasse 77. - Nau.ch / Werner Rolli
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Bei Schneefall ist entlang der Parzellengrenzen auf öffentlichen Trottoirs oder Fusswegen ein Streifen von mindestens einem Meter Breite von Schnee zu räumen und mit Taumittel, Splitt oder gleichwertigem Material zu bestreuen.

Zugänge zu Depots von Kehrichtcontainern und –säcken sind ebenfalls freizuhalten. Weggeräumter Schnee ist auf dem Trottoir längs des Randsteines zu deponieren.

Es ist darauf zu achten, dass Strassenschalen und Entwässerungsschächte frei bleiben. Verunreinigter Schnee soll nicht in Rabatten oder Baumscheiben deponiert werden.

Bei Glatteis ist das Trottoir oder der Fussweg mit Splitt, Taumittel oder gleichwertigem Material abzustreuen. Bei Tauwetter ist das Trottoir oder der Fussweg von Eis zu befreien.

Splittdepots

Splitt kann aus den von der Abteilung Betriebsunterhalt (BU) aufgestellten 14 Streugutbehältern entnommen werden.

Die Streuarbeiten sollten, falls Schneefall oder Glatteis während der Nacht auftreten, bis 7.30 Uhr durchgeführt sein (während des Tages soweit erforderlich).

Je früher Schnee und Eis bekämpft werden, desto geringer ist der Arbeitsaufwand.

Winterdienst der Gemeinde Birsfelden

Bei Schneefall und Glatteis ist zur Aufrechterhaltung des Verkehrs der Strassendienst der Gemeinde für die Schneeräumung und Glatteisbekämpfung zuständig.

An besonders gefährdeten Stellen werden bei Glatteis Taumittel eingesetzt.

Dies betrifft vor allem die Routen der AAGL-Busse, das Hafenareal, Sammelstrassen und öffentliche Treppenanlagen.

In der Gemeinde Birsfelden gilt generell ein reduzierter Winterdienst. Dies betrifft insbesondere die Quartierstrassen.

Parkierte Fahrzeuge

Parkierte Fahrzeuge behindern die Schneeräumung und Eisbekämpfung.

Darum sollten Fahrzeuge wenn immer möglich auf den privaten Abstellplatz parkiert werden.

Sie erleichtern so den Winterdienstequipen das Durchkommen mit dem Schneepflug.

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