Mit der Vertragsverlängerung mit den Betreibern für die Kompostierungsanlage Hardacker wurde auch die Gebühren- und Benützungsordnung ab Mai 2022 angepasst.
Die Kirche Sankt Arbogast in der Altstadt Muttenz.
Die Kirche Sankt Arbogast in der Altstadt Muttenz. - Nau.ch / Werner Rolli
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Für den Betrieb der Kompostierungsanlage Hardacker besteht ein Vertrag zwischen der Einwohnergemeinde Muttenz und der Firma Kym bis Ende 2024. Nach der vorzeitigen Kündigung der Gemeinde Aesch aus dem Baurechtsvertrag im Mai 2021 und dem damit verbundenen Ausstieg aus der Kompostierungsanlage wurde in der Folge das Gespräch mit der Firma Kym als Betreiberin der Anlage gesucht.

Die Firma Kym möchte die Kompostierungsanlage Hardacker auch über das Jahr 2024 hinaus betreiben und stimmte daher einer vorzeitigen Vertragsverlängerung bis 2036 im Grundsatz zu. Sowohl die Gebührenordnung als auch die Benützungsordnung sind jeweils Bestandteil des verlängerten Vertrages.

In der Gebührenordnung wurden die aktuellen Preise angepasst. Neu wird in der Gebührenordnung zwischen Gemeinde, Gewerbebetrieben und Privaten unterschieden. Bei Anlieferungen von Gewerbebetrieben über 50 Tonnen pro Jahr kann die Betreiberin einen bis zu zehn Prozent reduzierten Annahmepreis festlegen.

Änderung der Preise und Öffnungszeiten

Für Privatpersonen wird neu ein Mindestannahmepreis von 4 Franken inklusive Mehrwertsteuer festgelegt. In der Benützungsordnung wurden die Öffnungszeiten für Privatpersonen an Mittwochnachmittagen angepasst.

Zwischen Dezember und Februar ist die Anlage aufgrund der geringen Nachfrage im Winter nur noch jede zweite Woche bis 16 Uhr geöffnet. Die Öffnungszeiten im Sommerhalbjahr bleiben unverändert.

Zudem wurde der vorherige Artikel fünf gestrichen, da die Zufahrt über die Rheinfelderstrasse gar nicht mehr möglich ist. Die Benützungs- beziehungsweise die Gebührenordnung werden per 1. Mai 2022 gültig sein und separat im Amtsanzeiger vom 22. April 2022 publiziert.

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