

In Birsfelden werden die Abgasverlustkontrollen vorgenommen

Gestützt auf die kantonale Verordnung über die Öl- und Gasfeuerungskontrolle sowie das Reglement über die Öl- und Gasfeuerungskontrolle der Gemeinde Birsfelden wird ab dem 1. Oktober 2023 mit der Lufthygiene- und Abgasverlustkontrolle aller nicht industrieller Öl- und Gasheizungen begonnen.
Die Kontrollen werden im zweijährigen Turnus durchgeführt. Im Winter 2022/2023 kontrollierte Heizungen werden erst wieder im Winter 2024/2025 geprüft.
Die atmosphärischen Gasfeuerungen werden neu periodisch (alle vier Jahre) und nicht wie bisher einmalig kontrolliert.
Die Gebühr für die lufthygienische und die energetische Kontrolle wird kostendeckend erhoben und beträgt gemäss Gemeinderatsverordnung zwischen 69 und 125 Franken.
Kosten und Unterstützung bei Feuerungskontrollen
Die Gebühr für die Nachkontrolle entspricht der Gebühr für die lufthygienische und energetische Kontrolle.
Der Gemeinderat beauftragt die Fred Senn AG, Kaminfegermeister und Feuerungskontrolleur mit eidgenössischem Fachausweis, mit der Feuerungskontrolle.
Die Messgebühren werden durch die Fred Senn AG in Rechnung gestellt.
Die Hauseigentümer sowie die Hauswarte werden gebeten, den vom Gemeinderat beauftragten Kontrolleur bei seiner Arbeit in jeder Hinsicht zu unterstützen.
Anmeldung und Informationen zur Heizungskontrolle
Er wird sich entsprechend ausweisen und sich im Voraus anmelden.
Auskunft betreffend Heizungskontrollen erteilen die Fred Senn AG oder Frau M. Discianni, Projektleiterin Energie und Umwelt der Gemeinde Birsfelden, telefonisch oder per E-Mail.