

Gemeinderatsbeschluss zu den Muttenzer Fasnachtsveranstaltungen

Die durch den Bundesrat am 28. Februar 2020 (Inkraftsetzung 28. Februar 2020 / 14.00 Uhr) erlassene Verordnung über die Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19) verbietet unter Art. 2 öffentliche und private Veranstaltungen, bei der sich mehr als 1‘000 Personen aufhalten.
Gestützt auf Art. 2 der erwähnten Verordnung erlässt der Gemeinderat folgenden Beschluss:
– Die Fasnachtsveranstaltungen vom Sonntag 1. März 2020 und Samstag 7. März 2020 in der Gemeinde Muttenz werden abgesagt und deren Durchführung verboten.
– Die in diesem Zusammenhang erteilten Bewilligungen werden durch die Gemeinde wieder zurückgezogen und annulliert.
– Allfällige entrichtete Gebühren werden zurückerstattet.
– Bei Veranstaltungen mit 200 bis 1000 teilnehmenden Personen wird in Absprache des Veranstalters mit den kantonalen Behörden auf Grund einer Risikoabwägung entschieden, ob die Veranstaltung durchführt werden kann oder nicht. Zuständig ist der Kantonale Krisenstab (KKS), der für Veranstalter über die Hotline 0800 800 112 erreichbar ist.