

Entwicklung Holderstüdelipark

Ende August 2018 fand im Holderstüdelipark eine öffentliche Veranstaltung statt, zu der alle Einwohnerinnen und Einwohner von Muttenz eingeladen wurden. Seitens Anwohnerschaft wurde dabei eindrücklich auf die teils jahrelang andauernden Probleme bezüglich nächtlicher Ruhestörungen, Littering und Vandalismus im und um den Park hingewiesen. Im Anschluss an diese Veranstaltung wurde die Begleitgruppe Holderstüdelipark gegründet. Unter der Leitung von Gemeinderat Joachim Hausammann besteht diese aus Vertreterinnen und Vertretern der direkten Anwohnerschaft und aus dem Quartier, des APH Zum Park, von (privaten) Kindertagesstätten, der Sportvereine, der offenen Jugendarbeit/Jugendhaus und Mitarbeitenden der Verwaltung. Die Begleitgruppe hat die Aufgabe, die unterschiedlichen Anliegen der Anwohnenden und diversen Bedürfnisse der aktuellen und evtl. künftigen Nutzergruppen zu sammeln, auszuwerten, zu priorisieren und anschliessend dem Gemeinderat zur Umsetzung vorzuschlagen. So soll sichergestellt werden, dass die anstehende Umgestaltung und Weiterentwicklung des Holderstüdeliparks letztlich den Bedürfnissen der Einwohnenden von Muttenz entspricht.
Seit der Gründung hat sich die Begleitgruppe mehrmals getroffen und dabei die ersten Massnahmen gegen die beschriebenen Probleme erarbeitet und dem Gemeinderat zur Umsetzung empfohlen. Der Gemeinderat ist den Empfehlungen gefolgt, hat die vorgeschlagenen Massnahmen beschlossen und deren Ausführung in Auftrag gegeben. Neben kleineren Anpassungen, insbesondere im Abfallkonzept, die in Eigenleistung durch die Mitarbeitenden der Betriebe ausgeführt werden konnten, wurde Ende April eine gemietete, mobile und umweltfreundliche Toilette aufgestellt, um das lästige Wildpinkeln einzudämmen. Demnächst werden an den Eingängen neue Stehlen die Besucherinnen und Besucher willkommen heissen und sie zudem auf die im Park geltenden Gebote und Verbote aufmerksam machen.
Um die nächtlichen Ruhestörungen einzudämmen, wird als nicht repressive Massnahme während einer Versuchsphase die Mobile Jugendarbeit vom Jugendsozialwerk eingesetzt. Unter der Leitung von Jugendhausleiter Andreas Kocher sind auch Nachteinsätze geplant, vorwiegend an Wochenenden während den Sommermonaten. Dabei sollen Jugendliche und andere nächtliche Parkbesucherinnen und -besucher auf die Problematiken der nächtlichen Ruhestörungen und des Litterings aufmerksam gemacht resp. dafür sensibilisiert werden.
Philipp Frei verfügt über langjährige Erfahrung in der Offenen und Mobilen Jugendarbeit und in der Begleitung von Projekten im öffentlichen Raum; auch auf nationaler Ebene. Das Team wird durch die beiden versierten Mobilen Jugendarbeiter Jan Härle und Dejvid Agustinovic ergänzt. Die Jugendarbeiter berichten regelmässig der Projektleitung über die gemachten Erfahrungen und melden auch Erkenntnisse resp. Anregungen aus den Kontakten mit den Parkbesuchenden zurück. Das Projekt wird Ende Jahr von der Begleitgruppe Hoderstüdeli und dem Gemeinderat evaluiert. Wir wünschen den Dreien einen guten Start.
Weitere vom Gemeinderat behandelte Geschäfte:
Der Gemeinderat beschliesst eine hälftige Beteiligung, bzw. CHF 2‘500.--, an die Revision des Transmissionsantriebs der Turmuhr der St. Arbogast-Kirche zu Gunsten der evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Muttenz.
Der Gemeinderat beschliesst die Stellungnahme zur Anhörung der Bildungs-. Kultur- und Sportdirektion betreffend Rechtsgrundlage zur Finanzierung der Vorstände der Schulleitungskonferenz (SLK) durch Kanton und Gemeinden, Änderung der Verordnung für die Schulleitung und die Schulsekretariate. Dabei geht es darum, dass der Regierungsrat die erbrachten Leistungen der Vorstände der SLK anerkennt und unterstützt, dass diese die Koordination der schul- bzw. schulstufenübergreifenden Themen für die Volksschulen weiterhin gewährleisten können. Jedoch entfällt mit dem Abschluss der Bildungsharmonisierung die Hälfte der Mittel zur Finanzierung. Daher ergeben sich geschätzte Kosten von total CHF 94‘000 zu Lasten der gesamten Gemeinden als Schulträger. Für Muttenz ergäbe sich ein Anteil von CHF 5‘820 pro Jahr. Der Kanton profitiert jedoch genauso von den Leistungen der Vorstände SLK. Der Vorstand SLK Primarstufe hat eine wichtige Scharnierfunktion zwischen den SL und der BKSD resp. dem AVS. Er übernimmt bei pädagogisch-didaktischen Sachfragen und Projekten sowie im Bereich der Laufbahnorientierung wertvolle Koordinationsaufgaben. Entsprechend erachtet es der Gemeinderat Muttenz wie auch der Verband Basellandschaftlicher Gemeinden (VBLG) als angemessen, wenn der Kanton die Hälfte der Kosten übernimmt.
Der Gemeinderat beschliesst die Stellungnahme zur Vernehmlassung der Bildungs-. Kultur- und Sportdirektion betreffend Beiträge an Dritte zur Erfüllung des Bildungsauftrags – Änderung Bildungsgesetz. Dabei geht es darum, dass die Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion (BKSD) zur Erfüllung des Bildungsauftrags punktuell und gezielt mit Drittanbietern zusammenarbeitet, die Leistungen zu Gunsten der Schülerinnen und Schüler aller Schulstufen erbringen. Ihre Angebote unterstützen das Erreichen der Lernziele und die Erfüllung des Bildungsauftrags. Als Gegenleistung erhalten sie vom Kanton Basel-Landschaft einen finanziellen Beitrag. Diese Angebote, die zur Förderung der Berufsbildung unerlässlich sind, richten sich hauptsächlich an die Schüler und Schülerinnen der Sekundarstufe I und II. Es sind dies u.a. die Berufsschau, tunBasel, Jugend Elektronik + Technikzentrum, div. Aufgaben in der Berufsbildung im Interesse der Laufbahnförderung etc. Diese Zusammenarbeit hat sich bewährt und soll weiterhin möglich sein. Aufgrund des neuen Finanzhaushaltsgesetzes ist eine klare gesetzliche Grundlage notwendig, die mit der vorgeschlagenen Änderung des Bildungsgesetzes geschaffen werden soll.
Der GR Muttenz sieht eine direkte Betroffenheit der Gemeinden auf der Primarstufe indem den Schülern und Schülerinnen bisher freie Eintritte in den Zoologischen Garten Basel oder Besuche auf dem Bauernhof im Rahmen des Programms „Bim Buur in d’Schuel“ vergünstigt gewährt werden. Diese Zusammenarbeit hat sich bewährt und soll weiterhin möglich sein.
Mit dieser Vorlage wird nun für diese bestehenden Vereinbarungen eine klare gesetzliche Grundlage geschaffen, was vom Gemeinderat begrüsst wird.