Wie die Gemeinde Arlesheim mitteilt, können Eltern, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, bei der Gemeinde finanzielle Unterstützung beantragen.
Arlesheim. - Keystone
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Eltern/Erziehungsberechtigte, welche ihre Kinder bis Ende Primarstufe familienergänzend betreuen lassen, können bei der Gemeinde finanzielle Unterstützung in Form von Betreuungsgutscheinen beantragen.

Betreuungsgutscheine für die Kinderbetreuung und die Frühe Förderung

Der Anspruch und die Höhe der Beiträge sind abhängig vom Einkommen und vom Erwerbspensum oder einer sozialen Indikation.

Ebenso werden Beiträge an die Frühe Förderung (inklusiv Sprachförderung) gewährt.

Die Voraussetzungen sind im Reglement und in der Verordnung zum Reglement über die familienergänzende Kinderbetreuung vom 21. Juni beziehungsweise 18. September 2018 geregelt.

Die Kostengutsprache ist befristet auf das jeweilige Schuljahr. Die Erneuerung bedingt einen erneuten Antrag.

Beiträge an die Kosten des Besuchs von Privatschulen

Erziehungsberechtigte erhalten an die Kosten für den Besuch einer privaten Primarschule oder eines privaten Kindergartens Beiträge in der Höhe von 1‘000 Franken pro Kind und Semester für die Primarschulstufe und 500 Franken pro Kind und Semester für die Kindergartenstufe.

Der Anspruch ist abhängig vom Einkommen. Für den Antrag ist die private Schule beziehungsweise der private Kindergarten zuständig.

Die Voraussetzungen sind im Reglement über die Ausrichtung von Beiträgen an die Kosten des Besuchs von Privatschulen vom 9. Juli 2003 geregelt.

Allgemeine Auskünfte

Für weitere Auskünfte steht die Gemeindeverwaltung zur Verfügung. Sämtliche Informationen und Formulare sind auch auf der Gemeindeseite zu finden.

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