Wie die Gemeinde Arlesheim informiert, wurde der Vergütungszins für das Jahr 2023 auf 0,2 Prozent und den Verzugszins auf sechs Prozent festgelegt.
Die Musikschule Arlesheim (MSA).
Die Musikschule Arlesheim (MSA). - Nau.ch / Werner Rolli
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Auf Steuerbeträge, die vor dem Fälligkeitstermin bezahlt werden, wird ein Vergütungszins gewährt.

Dieser ist auf Vorauszahlungen für das laufende und das folgende Steuerjahr sowie auf die Höhe der tatsächlich geschuldeten Steuer begrenzt.

Die Gemeindesteuern 2023 werden am 31. Oktober 2023 zur Zahlung fällig.

Der Gemeinderat hat den Vergütungszins für das Jahr 2023 auf 0,2 Prozent und den Verzugszins auf sechs Prozent festgelegt und somit im Vergleich zum Vorjahr nicht verändert.

Vorausrechnungen werden Ende Januar 2023 versendet

Die Vorausrechnungen für die Steuern 2023 werden die Einwohner Ende Januar 2023 erhalten.

Wer die Steuern gemäss der Vorausrechnung fristgerecht begleicht, bezahlt keinen Verzugszins.

Wenn Teilzahlungen gewünscht werden, kann die Gemeinde gerne Einzahlungsscheine zustellen.

Diese können über die Kontaktdaten auf der Webseite der Gemeinde Arlesheim angefordert werden.

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