Wie die Gemeinde Kerzers mitteilt, sind der Einwohnerkontrolle innerhalb von 14 Tagen jegliche Um- oder Wegzüge zu melden.
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Die Einwohnerkontrolle verzeichnet Zu- und Wegzüge. - Pixabay
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Jede Person, welche in der Gemeinde Kerzers Wohnsitz nimmt, oder innerhalb der Gemeinde umzieht, hat sich innerhalb von 14 Tagen nach ihrer Ankunft per­sönlich bei der Einwohnerkontrolle (Gemeindeverwaltung) anzumelden.

Kinder ab 18 Jahren – im Haushalt ihrer Eltern lebend – können nicht von ihren Eltern ange­meldet werden.

Ausländische Staatsangehörige, welche aus dem Ausland oder einem anderen Kanton in den Kanton Freiburg ziehen, müssen sich vorgängig auf dem Amt für Migration des Kantons Freiburg anmelden.

Wird eine Anmeldebestätigung benötigt, ist diese dort erhältlich.

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