

Waltenschwil erinnert an Hundehalter-Pflichten

Die Gemeinde macht darauf aufmerksam, dass alle Hundehalter gemäss gültigem Hundegesetz verpflichtet sind, auf dem gesamten Gemeindegebiet, insbesondere auf Strassen, Wegen, Plätzen, öffentlichen Grünanlagen, Wiesen und Äckern den Kot ihres Hundes aufzunehmen und ordnungsgemäss zum Beispiel in den Robidog-Behältern zu entsorgen.
Die Gemeinde dankt allen Hundehaltern, wenn sie die «Häufchen» ihres Hundes aufnehmen und nicht einfach liegen lassen.
Leinenpflicht für Hunde
Es wird ebenfalls daran erinnert, innerhalb bewohntem Gebiet die Hunde an der Leine zu führen und auf Privateigentum Rücksicht zu nehmen. Hunde sind im Wald und am Waldrand vom 1. April bis 31. Juli anzuleinen. In der übrigen Zeit können Hunde auf Waldstrassen unter direkter Aufsicht ohne Leine geführt werden.
Diese Leinenpflicht dient den frei lebenden Tieren zum ungestörten Brüten, Setzen und Aufziehen ihrer Nachkommen. Alle Hundehalter sind somit verpflichtet, dafür zu sorgen, dass ihre Hunde nicht streunen oder wildern.
Nicht nur das Jagen oder Hetzen, sondern bereits das Hochscheuchen kann bei Wildtieren erheblichen Stress auslösen und sie in Gefahr bringen. Die Gemeinde bittet um Rücksichtnahme. Die Wildtiere werden es danken.