Es wurde wieder vermehrt festgestellt, dass Hundehalter/innen beim Versäubern der Hunde die Hinterlassenschaften einfach liegen lassen.
Hund
Frau geht mit ihrem Hund spazieren. (Symbolbild) - Keystone
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Es wurde wieder vermehrt festgestellt, dass Hundehalter/innen beim Versäubern der Hunde die Hinterlassenschaften einfach liegen lassen. Hunde dürfen nicht unbeaufsichtigt versäubern respektive die Hundehalter sind gemäss Polizeireglement verpflichtet den Hundekot aufzunehmen und in den Robidog-Behältern zu entsorgen.

Das Versäubern auf Privatgrund Dritter ist nicht gestattet. Der Gemeinderat Rottenschwil dankt allen pflichtbewussten Hundehalter/innen, die die Hinterlassenschaften ihrer Tiere aufnehmen und sachgerecht entsorgen.

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