

Oberes Freiamt
Rechnungsstellung an Gemeinde Waltenschwil ist fällig
Wie die Gemeinde Waltenschwil berichtet, sind die Rechnungen für bis spätestens 5. Dezember 2021 der Abteilung Finanzen einzureichen.

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Rechnungen für Leistungen und Lieferungen gegenüber der Einwohner- und Ortsbürgergemeinde sind bis spätestens 5. Dezember 2021 der Abteilung Finanzen einzureichen.
Davon ausgenommen sind Sitzungsgelder der Kommissionsmitglieder. Die Angaben werden direkt durch die Verantwortlichen der Kommissionen gemeldet und durch die Gemeinde berechnet und ausbezahlt.
Mit der termingerechten Erledigung ist gewährleistet, dass die Auszahlung noch in diesem Jahr erfolgt.
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