Rechnungen für Lieferungen, Leistungen und Arbeiten für die Einwohner- und Ortsbürgergemeinde sind bis spätestens am 30. November 2019 der Abteilung Finanzen einzureichen.
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Die Eidgenossenschaft will 2020 über die Ausgabe von Anleihen 2,5 Milliarden Franken beschaffen. Im Juli muss sie aber eine Anleihe im Umfang von 4,6 Milliarden zurückzahlen. (Symbolbild) - Keystone
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Rechnungen für Lieferungen, Leistungen und Arbeiten für die Einwohner- und Ortsbürgergemeinde, die das Jahr 2019 betreffend, sind bis spätestens am 30. November 2019 der Abteilung Finanzen einzureichen. Zur Überweisung der Guthaben ist die Angabe der IBAN-Nummer eines Bank- oder Postkontos unerlässlich.

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