

Oberes Freiamt
Meisterschwanden informiert zur Drittmeldepflicht der Vermieter
Meisterschwanden informiert, wann Untervermietungen meldepflichtig sind.

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Personen, die Wohnraum vermieten oder verwalten, Untermieterverhältnisse abschliessen oder anderen Personen während mindestens drei aufeinander folgende Monate oder drei Monate innerhalb eine Jahres Logis geben, sind gemäss Paragraph zehn Absatz eins RMG (Register- und Meldegesetz, in Kraft seit 1. Mai 2009) verpflichtet, ein-, um- und wegziehende Personen innert 14 Tagen der Einwohnerdienste zu melden.
Es sind auch Adressänderungen innerhalb eines Gebäudes meldepflichtig. Die Meldung kann auch online erfolgen, weitere Informationen gibt es auf der Homepage.
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