Zum Entwurf für den Gestaltungsplan «Flückenstrasse» kann jede interessierte Person über die Webapplikation E-Mitwirkung Stellung beziehen und Anträge stellen.
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Wieser war ehemaliger Gemeinderat von Rudolfstetten AG. (Symbolbild) - Keystone
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Parallel zur kantonalen Vorprüfung, werden gestützt auf § 3 des Gesetzes über Raumentwicklung und Bauwesen (Baugesetz, BauG) die Entwürfe mit den Erläuterungen des Gestaltungsplanes «Flückenstrasse», Parzellen Nrn. 1545 und 1972, Bauherrschaft AEVO Development AG, Renggstrasse 19a, 6052 Hergiswil, im Rahmen des Mitwirkungsverfahrens öffentlich aufgelegt. Sämtliche Unterlagen sind unter www.meisterschwanden.ch/gpflueckenstrasse zu finden.

Der Gemeinderat Meisterschwanden setzt dabei unter Berücksichtigung der aktuellen Covid-19-Situation ein neues und digitalisiertes Verfahren ein.

Vom 30. April bis am 31. Mai 2021 erfolgt das öffentliche Mitwirkungsverfahren, welches mit einer besonderen E-Mitwirkungssoftware online durchgeführt wird. Zum Entwurf für den Gestaltungsplan «Flückenstrasse» kann jede interessierte Person während 30 Tagen über die Webapplikation E-Mitwirkung Stellung beziehen und Anträge stellen. Der Gemeinderat empfiehlt die digitale Teilnahme. Der entsprechende Link zur Mitwirkung ist unter www.meisterschwanden.ch/gpflueckenstrasse aufgeschaltet.

Es wird darauf hingewiesen, dass es sich beim Mitwirkungsverfahren noch nicht um das eigentliche Auflageverfahren mit Einwendungsmöglichkeit gemäss § 24 BauG handelt. Dieses Verfahren erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt im Anschluss an die Vorprüfung des Departementes Bau, Verkehr und Umwelt.

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