

Oberes Freiamt
Meisterschwanden bittet um Rücksicht beim Stand-up-Paddeln
Die Stand-up-Paddel dürfen nicht in öffentlichen Badeanlagen eingesetzt und an Land gebracht werden.

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Immer mehr Menschen praktizieren Stand-up-Paddeln. Diese fallen gemäss der Binnenschifffahrtsverordnung unter die Gruppe der Paddelboote als Untergruppe der Ruderboote.
Die Einwasserung der Stand-up-Paddel ist bei offiziellen Schiffeinwasserungsstellen, an gut zugänglichen Stellen ohne Vegetation, mit der Einhaltung von genügenden Abständen und der Beobachtung von gelben Begrenzungsbojen bei sensiblen Bereichen wie Schiffgürtel, Brutplätze von Vögeln zu erfolgen. Die Stand-up-Paddel dürfen nicht in öffentlichen Badeanlagen eingesetzt und an Land gebracht werden.
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