

Meisterschwanden: Anpassung des Bootsstegreglements

Der Kanton verstärkt den Kampf gegen die Einschleppung der Quaggamuschel und gegen andere schädliche gebietsfremde Tiere und Pflanzen in den Hallwilersee. Unter anderem gilt ab dem 1. Mai 2021 eine Reinigungspflicht für kennzeichnungspflichtige Schiffe.
Schiffe mit Wasserliegeplatz, die in einem anderen Gewässer benutzt wurden und wieder im Hallwilersee einwassern möchten, müssen zudem vor dem Einwassern kontrolliert werden, ob sie ausreichend sauber beziehungsweise frei von Neobiota sind. Die Betreiber der Einwasserungsstellen kontrollieren die korrekte Reinigung.
Der Schutz des Hallwilersees wurde ergänzt
Die neuen Bestimmungen zum «Schutz des Hallwilersees vor der Einschleppung invasiver, gebietsfremder Arten» wurde mit Art. 19 im Reglement zum Bootssteg Schachen Tennwil der Einwohnergemeinden Meisterschwanden und Fahrwangen ergänzt.
Weitere Informationen können auf der Internetseite der Gemeinde Meisterschwanden entnommen werden.