Wie die Gemeinde Muri informiert, können die Bauarbeiten an der Anpassung der Personenunterführung Mürlefeld nach Ablauf der Rechtsmittelfrist starten.
Die Gemeindekanzlei in Muri AG.
Die Gemeindekanzlei in Muri AG. - Nau.ch / Simone Imhof
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Gegen das von der Gemeindeversammlung im Juni 2021 in Auftrag gegebene Bauprojekt «Anpassung Personenunterführung Mürlefeld» ist im Baubewilligungsverfahren eine von zahlreichen Bürgern unterzeichnete Einwendung eingereicht worden.

Nach fundierter Behandlung der Einwendung wurde diese vollumfänglich abgewiesen.

Die Einwendung zielt grösstenteils auf vorangegangene politische Entscheide und ist in baurechtlicher Hinsicht nicht stichhaltig.

Bauarbeiten beginnen nach Ablauf der Rechtsmittelfrist

Am 17. Oktober 2022 hat der Gemeinderat die Baubewilligung fürs bauliche Vorhaben erteilt. Aktuell läuft noch eine Rechtsmittelfrist.

Sobald die Rechtsmittelfrist abgelaufen ist und die Baubewilligung in Rechtskraft erwachsen ist, kann mit den Bauarbeiten begonnen werden.

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