

Oberes Freiamt
In Dietwil werden leer stehende Wohnungen gezählt
Wie die Gemeinde Dietwil berichtet, sollen leer stehende Wohnungen und Einfamilienhäuser der Gemeindekanzlei bis zum 5. Juni 2023 gemeldet werden.

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Per 1. Juni 2023 findet vom Bundesamt für Statistik die jährliche Zählung der leer stehenden Wohnungen statt, bei der Wohnungen und Einfamilienhäuser gezählt werden, welche per 1. Juni 2023 unbesetzt, aber bewohnbar sind und zur dauernden Miete von mindestens drei Monaten oder zum Verkauf angeboten werden.
Die Liegenschaftsbesitzer von Dietwil werden deshalb gebeten, solche leer stehenden Wohnungen und Einfamilienhäuser der Gemeindekanzlei bis zum 5. Juni 2023 zu melden.
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