

Oberes Freiamt
Meisterschwanden: Fristerstreckung für Steuererklärung
Steuerpflichtige haben bis zum 31. März 2022 und juristische Personen bis zum 30. Juni 2022 Zeit, ihre Steuererklärung 2021 einzureichen.

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Die Steuererklärung natürlicher Personen ist bis zum 31. März 2022 und juristischer Personen bis zum 30. Juni 2022 einzureichen.
Steuerpflichtige können eine Fristerstreckung zur Abgabe der Steuererklärung auch über die Webseite des Kantons beantragen. Zur Identifikation und Sicherheit benötigen die Steuerpflichtige dazu ihren individuellen «Code» oder ihr Geburtsdatum. Der Code ist auf Seite eins des Steuererklärungsbogens aufgedruckt.
Bei Nichtabgabe der Steuererklärung sind im Kanton Aargau zwei Mahngebühren festgelegt, und zwar die erste Mahnung in der Höhe von 35 Franken und eine zweite Mahnung in der Höhe von 50 Franken.
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