Wie die Gemeinde Sins informiert, müssen für Fristerstreckungen der Steuererklärung 2022 bis 30. Juni 2023 keine Gesuche gestellt werden.
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Allen unselbstständig Erwerbstätigen, die die Steuererklärung 2022 fristgerecht bis am 31. März 2023 eingereicht haben, wird bestens gedankt.

Vor Ende Juni 2023 erfolgen jedoch keine Mahnungen. Entsprechend müssen für Fristerstreckungen bis 30. Juni 2023 keine Gesuche gestellt werden.

Erste gebührenpflichtige Mahnungen für die Abgabe der ordentlichen Steuererklärung 2022 erfolgen somit frühestens ab dem 1. Juli 2023 (ausgenommen sind Spezialsteuern wie Grundstückgewinnsteuer sowie Steuererklärungen aus den Vorjahren).

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