

Oberes Freiamt
Es besteht eine Meldepflicht von Ein-, Um- und Wegzügen in Dietwil
Immobilienverwaltungen und Hauseigentümer müssen die Ein-, Um- und Wegzüge von Mietern den Einwohnerdiensten in Dietwil binnen 14 Tagen melden.

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Immobilienverwaltungen und Hauseigentümer in Dietwil sind verpflichtet, Ein-, Um- und Wegzüge von Mietern den Einwohnerdiensten zu melden. Die Meldefrist beträgt 14 Tage ab Datum des Ein-, Um- und Wegzuges.
Solche Meldungen von Mieterwechseln erfolgen heute mehrheitlich per E-Mail oder Briefpost. Diese sogenannten Drittmeldungen können aber auch bequem online an die Gemeinde übermittelt werden. Dazu können Vermieter oder Logisgeber eine Meldung über die Portallösung absetzen.
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