Wie die Gemeinde Dietwil mitteilt, haben die Bürger die Möglichkeit Guthabenszinsen zu erhalten, wenn sie die Steuerabgaben im Voraus entrichten.
Schwimmbad Dietwil - Gemeinde Dietwil
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Die ordentlichen Kantons- und Gemeindesteuern sind per 31. Oktober 2023 fällig. Für jede Zahlung, die vor dem 31. Oktober geleistet wird, wird ein Vergütungszins von 0,3 Prozent gutgeschrieben.

Dies gilt auch für Vorauszahlungen in Raten. Sollten jedoch Einzahlungen nach dem 31. Oktober 2023 erfolgen, wird ein Verzugszins in der Höhe von fünf Prozent verrechnet.

Falls jemand für Teilzahlungen weitere QR-Rechnungen benötigt, kann man die gewünschte Anzahl bei der Finanzverwaltung Dietwil bestellen.

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