

Dietwil informiert über die Steuern für 2021

Die Steuern 2021 sind am 31. Oktober 2021 zur Zahlung fällig. Im November 2021 erfolgen gebührenpflichtige Mahnungen, falls keine Stundung oder Ratenzahlungen verlangt wurden.
Diese betragen: Mahnung Steuer- und Verzugszinsausstand 35 Franken (provisorisch und definitiv), Betreibung Steuer- und Verzugszinsausstand 100 Franken (provisorisch und definitiv).
Wer in den Vorjahren die provisorischen Steuern (Fälligkeit jeweils 31. Oktober) mit dem 13. Monatslohn erst im November oder Dezember beglichen hat, muss für die Steuern 2021 rechtzeitig bei der Finanzverwaltung eine Stundung bis 31. Dezember 2021 verlangen. Gesuche um Ratenzahlungen sind ebenfalls rechtzeitig einzureichen.
Allfällige Betreibungen erfolgen im Januar 2022
Sofern weder eine Stundung noch eine Ratenvereinbarung verlangt wurde, werden die offenen provisorischen Steuern 2021 im November 2021 mit einer Gebühr von 35 Franken gemahnt. Allfällige Betreibungen erfolgen im Januar 2022.