Wie die Gemeinde Dietwil berichtet, ist der Restbetrag der Steuern per 31. Oktober 2021 zu begleichen.
Finanzen
KMUs müssen finanziell umplanen (Symbolbild). - Keystone
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In den nächsten Tagen erhält die Bevölkerung die Verfallsanzeige für die provisorischen Kantons- und Gemeindesteuern 2021. Die Anzeige ist keine Mahnung. In diesem Kontoauszug wird angezeigt, was man bereits bezahlt hat oder was dem Konto gutgeschrieben wurde (Zahlungen und Gutschriften bis 6. September 2021 berücksichtigt).

Der Restbetrag ist per 31. Oktober 2021 zu begleichen. Eine fristgerechte Bezahlung lohnt sich, denn ab dem 1. November 2021 wird auf dem noch offenen Betrag ein Verzugszins von 5.1 Prozent berechnet. Offene Steuern werden im November 2021 kostenpflichtig gemahnt. Besteht im Januar 2022 noch ein Ausstand, kann die Forderung ohne weitere Vorankündigung betrieben werden.

Korrekturen können gemeldet werden

Sollte der provisorisch fakturierte Betrag gemäss eigenen Berechnungen wesentlich zu tief oder zu hoch sein, kann man sich für eine Korrektur beim Steueramt melden. Falls man die provisorischen Steuern 2021 nicht fristgerecht bezahlen kann oder eine Ratenvereinbarung wünscht, soll man sich bitte direkt an die Finanzverwaltung wenden.

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