

Oberes Freiamt
Meisterschwanden: Hunde nicht frei auf Wiesen laufenlassen
Auf das Laufenlassen von Hunden auf Wiesen und Äckern sollte in Meisterschwanden in der Vegetationszeit vom 15. März bis 30. November 2022 verzichtet werden.

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Das Betreten von Wiesen und Äckern ist grundsätzlich nicht gestattet beziehungsweise nur so weit erlaubt, als damit weder eine Beeinträchtigung noch eine Schädigung des Grundeigentums verbunden ist.
Aus diesem Grund ist auf das Betreten von Wiesen und Äckern (zum Beispiel Querfeldeintouren, freies Laufenlassen von Hunden oder Reiten über offenes Gelände) insbesondere während der Vegetationszeit vom 15. März bis 30. November 2022 zu verzichten.
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