

Abtwil weist auf die Verfallanzeige der Steuern hin

Im September 2021 erhalten Sie die Verfallanzeige für die provisorischen Kantons- und Gemeindesteuern. Es wird angezeigt, was bereits bezahlt wurde und was auf dem Konto gutgeschrieben wurde.
Die Steuern sind bis 31. Oktober 2021 zu begleichen. Ab dem 1. November 2021 wird auf dem noch offenen Betrag ein Verzugszins von 5,1 Prozent berechnet. Offene Steuern werden im November 2021 gemahnt. Die Mahngebühr beträgt 35 Franken.
Zu viel bezahlte Steuern werden zurückbezahlt
Sollte der provisorische Steuerbetrag gemäss den Berechnungen zu hoch sein, kann man sich an das Steueramt Sins und Abtwil wenden. Bei wesentlichen und begründeten Abweichungen wird die Rechnung angepasst.
Zuviel bezahlte Steuern werden bei der definitiven Veranlagung mit Zins zurückbezahlt. Der Zins für Überzahlungen beträgt derzeit 0,1 Prozent.
Für die Zahlung der Steuern 2021 sind nur die dafür vorgesehenen Einzahlungsscheine zu verwenden. Die Finanzverwaltung dankt für die fristgerechte Begleichung der Steuern.