Wie die Gemeinde Lommis mitteilt, soll die LST Energie AG ab dem 1. Januar 2023 operativ tätig sein und die Rolle der Netzbetreiberin ausführen.
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Die Stadtverwaltung Luzern beschäftigt aktuell 1202 Vollzeitkräfte. (Symbolbild) - Pexels
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Im April 2022 haben die Gemeinderäte der Gemeinden Lommis, Stettfurt und Thundorf beschlossen, dass sie der Gründung einer Netzgesellschaft, der LST Energie AG, zustimmen. Sie haben diese Vorlage in der Folge den Stimmberechtigten der drei Gemeinden an den Gemeindeversammlungen unterbreitet.

Am 16. Juni 2022 haben die Stimmberechtigten in Stettfurt, am 20. Juni 2022 haben die Lommiser und am 28. Juni 2022 die Stimmbevölkerung von Thundorf die Vorlage jeweils mit grossen Mehrheiten genehmigt. Die drei Gemeinderäte freut dieses deutliche Resultat sehr und sie schätzen dieses Vertrauen in ihre Arbeit.

Die zukunftsorientierte Entwicklung der drei Elektrizitätswerke basiert so auf einem eindeutigen Votum der Bevölkerung in den drei Gemeinden. Mit der Zustimmung zur Vorlage haben die drei Gemeinden auch je zwei identische neue Reglemente beschlossen.

Zum einen ist die Erschliessung mit Elektrizität im zukünftigen Netzgebiet ab 2023 gleich geregelt. So ist sichergestellt, dass alle Personen in diesem Gebiet gleichbehandelt werden. Zudem übernimmt dieses Reglement auch die in der Stromwirtschaft verwendete Terminologie.

Alle drei Gemeinden haben ein Sondernutzungsreglement

Im Weiteren haben nun alle drei Gemeinden ein Sondernutzungsreglement, das Grundlage für die Konzessionsabgaben der Netzbetreiberin an die drei Gemeinden ist. Diese gesetzliche Grundlage fehlt in vielen Gemeinden, weshalb im Rahmen dieses Projekts auch dies korrekt geregelt worden ist.

Unmittelbar nach den drei Versammlungen hat der Steuerungsausschuss seine Arbeit weitergeführt. Der ambitionierte Zeitplan sieht vor, dass die LST Energie AG ab dem 1. Januar 2023 operativ tätig sein soll und die Rolle der Netzbetreiberin auf dem Gebiet der drei Gemeinden ausführt.

Die zu gründende LST Energie AG wird selbst kein Personal beschäftigen, sondern die Betriebsführung durch eine externe Unternehmung ausführen lassen. Deshalb ist als Erstes die öffentliche Ausschreibung für die Betriebsführung publiziert worden.

Da die erste Vertragsdauer auf drei Jahre festgesetzt worden ist, unterliegt diese Ausschreibung den Bestimmungen des öffentlichen Beschaffungswesens. Es wird ein offenes Verfahren durchgeführt. Die Offerteingaben sind bis zum 26. August 2022 möglich. Anschliessend erfolgt die Prüfung und die Bewertung der Angebote und im Anschluss wird der Vergabeentscheid getroffen.

Die Gründung der LST Energie AG wird angegangen

Im Weiteren gehen die drei Gemeinden nun die Gründung der LST Energie AG an. Diese Gesellschaft wird als Erstes mit einer Bareinlage jeder Gemeinde von je 40’000 Franken gegründet. Die Übertragung der Leitungen und Anlagen, die sogenannte Sacheinlagen, wird erst im Jahr 2023, nach Vorliegen der Jahresabschlüsse, erfolgen.

Aktuell beschäftigt sich der Steuerungsausschuss auch mit der Besetzung des Verwaltungsrats der Aktiengesellschaft. Nebst je einem Gemeindevertreter sollen weitere Personen Einsitz nehmen, damit ein fachlich breit aufgestellter Verwaltungsrat insbesondere die strategische Ausrichtung der LST Energie AG festsetzen kann.

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