Wie die Gemeinde Affeltrangen mitteilt, legt sie den Gestaltungsplan mit Umweltverträglichkeitsbericht und die Zonenplanänderung auf.
Verwaltung
Verwaltung (Symbolbild). - Der Bundesrat
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Gestützt auf den Paragrafen 29 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG) sowie Artikel 15 der Verordnung des Bundesrates über die Umweltverträglichkeitsprüfung werden die Projekte Gestaltungsplan mit Umweltverträglichkeitsbericht und Zonenplanänderung mit Ergänzung des Baureglements öffentlich aufgelegt.

Die Auflage findet vom Freitag, 17. Februar 2023, bis Mittwoch, 8. März 2023, auf der Gemeindeverwaltung Affeltrangen, während der Schalteröffnungszeiten statt.

Während der Auflagefrist kann jedermann, der ein schutzwürdiges Interesse nachweist, schriftlich und begründet gegen den Gestaltungsplan mit Umweltverträglichkeitsbericht und die Zonenplanänderung mit Ergänzung des Baureglements Einsprache erheben.

Einsprachen sind an den Gemeinderat Affeltrangen zu richten.

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