Wie die Gemeinde Wängi berichtet, wurde der revidierte Plan der Natur- und Kulturobjekte mit besonderen Schutzbestimmungen zur Vorprüfung verabschiedet.
Das Gemeindehaus in Wängi.
Das Gemeindehaus in Wängi. - Nau.ch / Simone Imhof
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Im Jahr 2020 hat der Gemeinderat entschieden, den Plan der Natur- und Kulturobjekte mit besonderen Schutzbestimmungen (Bereich Natur) zu überarbeiten.

Im Schutzplan enthalten sind beispielsweise Hecken, bemerkenswerte Einzelbäume und artenreiche Böschungen.

Neben verschiedenen Begehungen und Feldarbeiten fanden Sitzungen mit der Landschafts- und Naturkommission sowie Gespräche mit Grundeigentümern statt.

Rückmeldungen von Besitzern wurden berücksichtigt

Die Besitzer von neuen oder geänderten Schutzobjekten hatten zudem die Möglichkeit, sich zu der geplanten Unterschutzstellung zu äussern.

Die daraus hervorgehenden Rückmeldungen wurden wo möglich berücksichtigt.

Der Gemeinderat hat nun den revidierten Plan der Natur- und Kulturobjekte mit besonderen Schutzbestimmungen (Bereich Natur) zur Vorprüfung an das Departement für Bau und Umwelt des Kantons Thurgau verabschiedet.

Im Anschluss erfolgt die öffentliche Auflage mit der Möglichkeit der Bevölkerung zur Mitwirkung.

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