

Eschlikon erinnert die Einwohner auf die Feuerungskontrolle
Holzheizkessel bis 70 Kilowatt Feuerungswärmeleistung (FWL) sind seit Juni 2018 abnahme- wie auch alle vier Jahre routinemässig messpflichtig (Feuerungskontrolle).
Diese Heizungsgrösse entspricht dem Wärmebedarf eines Einfamilienhauses oder eines kleinen Mehrfamilienhauses.
Damit die Abgaswerte der Anlage der gesetzlichen Norm entsprechen, führt der Feuerungskontrolleur der Gemeinde Eschlikon bei einer neuen Anlage eine Abnahmemessung durch.
Damit wird sichergestellt, dass die Anlage einwandfrei installiert ist und sauber läuft.
Installationsfirma muss Mängel bei neuen Anlagen beseitigen
Allfällige Mängel müssen nach einer Abnahmemessung durch die Installationsfirma behoben und bezahlt werden.
Die Routinemessung von Holzheizkesseln wird aller vier Jahre nach Installation bei allen Anlagen von Feuerungskontrolleuren durchgeführt.
Die Kosten werden vom Anlagenbetreiber getragen. Die Feuerungskontrolle entspricht nicht der Reinigung der Anlage, sondern dient der Abgaskontrolle.
Die Betreiber haben die Pflicht, die Abnahme- sowie die Routinemessung alle vier Jahre von dafür qualifizierten oder Feuerungskontrolleuren durchführen zu lassen.
Verantwortlicher Betrieb in Eschlikon
In der Gemeinde Eschlikon ist dafür die Hug und Steger Kaminfeger GmbH zuständig.
Die Kontaktdaten können der Gemeindewebseite entnommen werden.
