Die Aufhebung des Fussgängerstreifens in Stettfurt gemäss Verwaltungsgericht ist korrekt erfolgt.
Fussgängerstreifen
Fussgängerstreifen sorgen für Sicherheit. - Polizei
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Wie die Gemeinde Stettfurt berichtet, hat der Gemeinderat Ende Juni den Entscheid des Verwaltungsgerichts zur Beschwerde gegen die Aufhebung des Fussgängerstreifens erhalten.

Das Gericht hat den Entscheid des Departements für Bau und Umwelt geschützt und die Beschwerde abgewiesen, d.h. die Aufhebung des Fussgängerstreifens ist gemäss Verwaltungsgericht korrekt erfolgt.

Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig. Der Gemeinderat nimmt diesen Entscheid einstweilen zur Kenntnis. Wie bereits früher kommuniziert, ist der Gemeinderat bemüht, mit dem Tiefbauamt nach Lösungen zu suchen.

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