Hundehalter in Affeltrangen müssen ihre Vierbeiner mikrochippen und einen Erziehungskurs besuchen, wenn der ausgewachsene Hund 15 Kilogramm oder mehr wiegt.
Hund der hundeprofi
Hunde in der Hundeschule beim Erziehungskurs. - Keystone
Ad

Wie die Gemeinde Affeltrangen berichtet, müssen Hunde nach der Geburt durch einen in der Schweiz tätigen Tierarzt mit einem Mikrochip gekennzeichnet werden. Änderungen der registrierten Daten sind innert zehn Tagen der Amicus (schweizerische Hundedatenbank) und dem Einwohneramt zu melden.

Diese Hundehalter müssen einen Erziehungskurs besuchen

Bezüglich der Ausbildungspflicht für Hundehalter gilt seit 1. Januar 2017 das kantonale Recht: Wer einen Hund bis zu einem Erwachsenengewicht von 15 Kilogramm hält, muss keinen Kurs mehr besuchen. Wer einen Hund mit einem Erwachsenengewicht von 15 Kilogramm und mehr hält, muss innerhalb eines Jahres nach Anschaffung des Tieres einen Kurs über eine anerkannte praktische Hundeerziehung besuchen.

Dieser Erziehungskurs umfasst mindestens zehn Lektionen mit Lerninhalten wie Leinenführung, allgemeinem Gehorsam und Verhalten in der Umwelt und, sofern es das Alter des Hundes zulässt, einen Welpenkurs. Der Kursnachweis muss der Hundekontrollstelle nach Erhalt eingereicht werden.

Für Hunde müssen Steuern gezahlt werden

Ab einem Alter von fünf Monaten sind alle Hunde steuerpflichtig. Die Hundesteuer beträgt für den ersten im Haushalt gehaltenen Hund 80 Franken, für jeden weiteren im Haushalt gehaltenen Hund 130 Franken.

Bei allfälligen Fragen wird man gebeten, sich an die Hundekontrollstelle zu wenden.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

FrankenSteuernUmweltDatenHundAffeltrangen