Wie die Gemeinde Aadorf informiert, werden die Behörden auch 2023 die Liegenschaftenbesitzer zum Heckenschnitt aufgefordert.
Der Spielplatz beim Schulhaus Schulstrasse in Aadorf.
Der Spielplatz beim Schulhaus Schulstrasse in Aadorf. - Nau.ch / Simone Imhof
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Jedes Jahr fordern die Behörden die Liegenschaftenbesitzer zum Heckenschnitt auf.

Aus Sicht des Natur- und Vogelschutzes ist das Zurückschneiden von Gehölzen gegen den Sommer problematisch: Die Fortpflanzungs- und Brutzeit vieler einheimischer Tierarten (zum Beispiel Igel, Amsel, Hänfling, Grünfink, Mönchs- und Gartengrasmücke) fällt mit dem Aufruf der Behörden zum sommerlichen Heckenschnitt zusammen.

Ein Schnitt im Sommer führt aber wegen Nistplatzverlust oder Störung im schlimmsten Fall zum Brutverlust.

Konflikt kann vermieden werden

Der beste Zeitpunkt für den Heckenschnitt ist der Winter (November bis März), dies sowohl aus Sicht der Pflanzen als auch der Tiere.

Vorteilhaft wird relativ grosszügig geschnitten. Damit wird ein Eingriff im Sommer unnötig. Zudem ist im Winter das Astgerüst gut sichtbar, sodass für den Schnitt die natürliche Wuchsform der Pflanzen berücksichtigt werden kann.

Durch die beschriebenen Massnahmen erübrigt sich ein Zurückschneiden der Hecke im Sommer oder beschränkt sich auf das Abschneiden einzelner Äste.

Nur das Nötigste wird abgeschnitten, sodass Strassen und Wege frei bleiben. Vorteilhaft ist es, wenn bereits beim Pflanzen ein grösserer Abstand zur Strasse eingehalten wird.

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