Wie die Gemeinde Aadorf mitteilt, werden die Grundstückbesitzer gebeten, Bäume und Sträucher entlang von Strassen und Wegen zurückzuschneiden.
Die Hauptstrasse beim Gemeindeplatz in Aadorf.
Die Hauptstrasse beim Gemeindeplatz in Aadorf. - Nau.ch / Simone Imhof
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Die Grundstückbesitzer, Verwaltungen und Hauswarte werden gebeten, Bäume, Sträucher und Hecken entlang von Strassen und Wegen zurückzuschneiden, sodass diese nicht in den Strassen- und Wegraum hineinragen.

Dadurch leistet man einen Beitrag zur Verkehrssicherheit und erleichtert die Strassenunterhaltsarbeiten und es wird auch die Durchfahrt für Rettungsfahrzeuge, Feuerwehr und Kehrichtabfuhren sichergestellt.

Überragende Äste im Fahrbahnbereich der Strassen sollen auf eine lichte Höhe von 4,5 Meter, bei Wegen und Trottoirs auf eine lichte Höhe von 2,5 Meter gestutzt werden.

Lebhecken, Sträucher und ähnliche Pflanzen sollen so zurückgeschnitten werden, dass sie nicht in den Strassen- oder Wegraum hineinragen.

Bestimmungen des Gesetzes über Strassen und Wege

Im Sichtzonenbereich von Ausfahrten oder Strasseneinmündungen dürfen Mauern, Einfriedungen, Böschungen sowie Pflanzungen einschliesslich landwirtschaftlicher Kulturen höchstens 80 Zentimeter ab Strassenhöhe erreichen.

Lebhecken, Sträucher und ähnliche Pflanzen müssen einen Stockabstand von 60 Zentimeter zur Strassen- oder Weggrenze einhalten.

Bei Neupflanzungen müssen hochstämmige Bäume einen Stockabstand von zwei Meter zur Strassen- und Weggrenze einhalten.

Landwirtschaftliche Kulturen von über 60 Zentimeter Höhe haben zur Strassengrenze als Abstand die halbe Höhe, mindestens jedoch 90 Zentimeter einzuhalten.

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