

Stellungnahme zum kantonalen Richtplan – Deponiestandorte

Bereits im Sommer 2019 hat sich der Gemeinderat zu den Deponiestandorten vernehmen lassen. Damals wurden sämtliche im Konzept vorgesehenen Standorte sorgfältig geprüft und beurteilt. Der Gemeinderat wies den Kanton in seiner damaligen Stellungnahme auch auf die richtige Verteilung der verschiedenen Standorte im gesamten Kanton hin und forderte eine Entschädigung für die mit einem Deponiestandort verbundenen Belastungen zugunsten der Allgemeinheit.
Nun wurden die in ihrer Anzahl stark reduzierten Standorte nochmals im Detail geprüft. Der Gemeinderat zeigt sich bereit, mit der Aufnahme von total sechs Standorten in den Richtplan. Zum Betrieb einer Deponie wird aber immer die Zustimmung der jeweiligen Grundeigentümer benötigt, ohne deren Zustimmung kann keine Deponie betrieben werden.
Der Gemeinderat wiederholte zudem die Forderung nach einer angemessenen Entschädigung für die mit der Deponie verbundenen Belastungen zugunsten der Standortgemeinde.