

Schutzkonzept Gemeindeverwaltung Stein

Die neuerlichen Anordnungen der Bundesbehörden zur Eindämmung der Corona-Pandemie haben auch Auswirkungen auf die Gemeindeverwaltung Stein. Insbesondere die angeordnete Homeoffice-Pflicht wird auch in unserer Verwaltung umgesetzt. Das heisst, dass das Personal so weit als möglich Arbeiten von zu Hause aus erledigen wird.
Die Schalteröffnungszeiten der Gemeindeverwaltung bleiben bis auf Weiteres bestehen und die Dienstleistungen der Gemeinde werden zu diesen Zeiten ohne Einschränkungen angeboten. Aufgrund der Homeoffice-Pflicht kann es aber sein, dass einzelne Mitarbeiter der Verwaltung bei spontanen Besuchen nicht anwesend sind. Daher empfiehlt man, sich vorgängig telefonisch anzumelden, wenn die Anwesenheit einer bestimmten Person gewünscht wird oder notwendig ist.
Zum Schutz der Angestellten werden sämtliche Einwohnerinnen und Einwohner gebeten, den persönlichen Kontakt mit der Gemeindeverwaltung auf ein Minimum zu reduzieren. Sehr viele Dienstleistungen erfordern nicht zwingend die persönliche Vorsprache, sondern können auch auf telefonischem, elektronischem oder schriftlichem Wege in Anspruch genommen werden. Ist die persönliche Vorsprache trotzdem notwendig, so bittet man Sie um strikte Einhaltung der Hygiene- und Verhaltensvorschriften, insbesondere die Abstandsregeln und die Maskenpflicht.
Über Veränderungen des Schutzkonzeptes oder Anpassungen der Dienstleistungen wird die Gemeinde wieder orientieren.