Bei Mieterwechsel sollten unverzüglich der Gemeinde Obermumpf online über die Webseite mitgeteilt werden.
mumpf ag
Die Gemeinde Mumpf AG verkauft Land an die Stiftung MBF. - Wikipedia/Bobo11
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Gemäss Register- und Meldegesetz vom 01. Mai 2009 sind Personen, die Wohnraum vermieten oder verwalten, Untermietverhältnisse abschliessen oder Personen während mindestens drei aufeinanderfolgenden Monaten oder drei Monaten innerhalb eines Jahres Logis geben, verpflichtet, ein-, um- und wegziehende Personen dem Einwohnerdienst zu melden, in Mietverträgen oder Wohnbestätigungen die administrative Wohnungsnummer aufzuführen und auf Verlangen Mieter- und Wohnungslisten zur Verfügung zu stellen.

Wir bitten die Vermieter, alle Mieterwechsel unverzüglich über die Website der Gemeinde Obermumpf (obermumpf.ch / E-Government) dem Einwohnerdienst mitzuteilen. Besten Dank. Der Einwohnerdienst

eUmzug - elektronische Umzugsmeldung; Erinnerung

Mit eUmzug können Sie Ihren Umzug online melden. Mit Umzug ist die Adressänderung innerhalb der gleichen Gemeinde oder ein Wegzug aus Ihrer heutigen Wohngemeinde in eine andere Gemeinde gemeint.

Um den Dienst zu nutzen, müssen Sie volljährig und handlungsfähig sein. Personen mit Wochenaufenthalt können diesen Dienst nicht nutzen. Gemäss Register- und Meldegesetz (RMG) beträgt die Meldepflicht 14 Tage ab Datum der Adressänderung. Auf der Website der Gemeinde Obermumpf (obermumpf.ch) ist der Direktlink unter „eUmzug“ auf der Startseite hinterlegt. Der Umzug kann auch direkt mit der Gemeinde-App «Obermumpf» gemeldet werden. Der Einwohnerdienst

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