Wie die Gemeinde Obermumpf berichtet, wurde die Einführung von kostendeckenden Gebühren für Mahnungen im Steuerwesen beschlossen.
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Mit der Verrechnungssteuer-Reform sollen Bund, Kantone und Unternehmen Zinskosten einsparen. (Symbolbild) - Keystone
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Der Grosse Rat von Obermumpf hat die Einführung von kostendeckenden Gebühren für Mahnungen und Betreibungen im Steuerwesen beschlossen. Die Gebührenerhebung erfolgt seit dem Kalenderjahr 2019.

Für sämtliche Mahnungen und Betreibungen im Steuerbereich werden neu Gebühren erhoben. Die Mahngebühr für nicht fristgerecht bezahlte Steuern beträgt 35 Franken. Die Kosten für eine Forderung, welche betrieben werden muss, betragen 100 Franken.

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