

Unteres Fricktal
Obermumpf erinnert an die Meldepflicht von Mietverhältnissen
Wie die Gemeinde Obermumpf mitteilt, sollen die Vermieter alle Mieterwechsel unverzüglich dem Einwohnerdienst mitteilen.

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Gemäss Register- und Meldegesetz vom 1. Mai 2009 sind Personen, die Wohnraum vermieten oder verwalten, Untermietverhältnisse abschliessen oder Personen, die während mindestens drei aufeinanderfolgenden Monaten oder drei Monaten innerhalb eines Jahres Logis geben, verpflichtet, ein-, um- und wegziehende Personen dem Einwohnerdienst zu melden, in Mietverträgen oder Wohnbestätigungen die administrative Wohnungsnummer aufzuführen und auf Verlangen Mieter- und Wohnungslisten zur Verfügung zu stellen.
Die Gemeinde bittet die Vermieter, alle Mieterwechsel unverzüglich dem Einwohnerdienst mitzuteilen. Weitere Informationen sind auf der Webseite der Gemeinde Obermumpf zu finden.
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